CME-Grundlagen

  1. Was ist CME?
  2. Fortbildungspflicht
  3. Ärztekammersystem
  4. Einheitliche Bewertungskriterien für den Erwerb des Fortbildungszertifikats
  5. CME-Punkte-Richtlinien-Tabelle der einzelnen Ärztekammern

Was ist CME?

Continuing Medical Education (CME) steht inzwischen als Siegel für hochwertige zertifizierte Fortbildungsinhalte. Durch die Teilnahme an CME-Fortbildungen kann man Fortbildungspunkte erwerben, die zur Erlangung des Fortbildungszertifikats der Ärztekammern benötigt werden.
Das Ärztekammersystem mit seinem Fortbildungszertifikat ist eine Möglichkeit der vom Gesetzgeber eingeführten Fortbildungspflicht im 5-jährigen Turnus nachzukommen und Fortbildungsbemühungen nachzuweisen. Dabei wird zwischen Fortbildungsveranstaltungen und interaktiven Fortbildungsangeboten (Zeitschriften, CD-ROM und Internet) unterschieden.

Fortbildungspflicht

Seit 1.1.2004 besteht in Deutschland eine Fortbildungspflicht für Fachärzte. Im SGB V ist festgelegt, dass sich sowohl niedergelassene (§ 95d) als auch in Kliniken angestellte Ärzte (§ 137) im 5-jährigen Turnus fortbilden müssen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Fortbildungsnachweis über das Ärztekammersystem erbracht werden kann.
Der niedergelassene Arzt muss diesen Nachweis erstmals bis zum 30.06.2009 bei seiner Kassenärztlichen Vereinigung vorlegen. Tut er dies nicht oder nur unzureichend, werden ihm bis zum entsprechenden Fortbildungsnachweis die Bezüge der KV gekürzt. Bis einschließlich zum 4. Quartal nach Ablauf der Frist wird die Vergütung um 10%, vom 5. bis 8 Quartal um 25% gekürzt. Ab dem 9. Quartal erhält er keine Vergütung aus dem Topf der KV mehr.
Für die Fortbildung der in Kliniken tätigen Fachärzte müssen die Klinikträger im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung Sorge tragen.

Ärztekammersystem

Um die Fortbildungsbestrebungen der Fachärzte greifbarer zu machen, haben die Ärztekammern das Fortbildungszertifikat eingeführt. Es sieht vor, dass innerhalb von 3 bzw. 5 Jahren 150 bzw. 250 CME-Punkte gesammelt werden, wobei 30 bzw. 50 Punkte ohne Nachweis für Selbststudium anerkannt werden. Das bedeutet, dass, 120 bzw. 200 Punkte aktiv gesammelt werden müssen. Für die Erlangung der Punkte gibt es verschiedene Quellen. Die jeweilige Bepunktung der Angebote richtet sich nach der Muster-Fortbildungsordnung, die auf dem 107. Ärztetag in Bremen beschlossen wurde. Sie kann in einzelnen Punkten von Ärztekammer zu Ärztekammer differieren.

Einheitliche Bewertungskriterien für den Erwerb des Fortbildungszertifikats

Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der "Fortbildungspunkt". Dieser entspricht in der Regel einer akademischen Stunde (45 Minuten).

Kategorie
Erläuterung
A
Vortrag und Diskussion

1 Punkt pro Fortbildungseinheit, maximal 8 Punkte pro Tag

B
Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland,

wenn kein Einzelnachweis entsprechend Kategorie A bzw. C erfolgt, 3 Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag

C

Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen)

  1. 1 Punkt pro Fortbildungseinheit, 1 Zusatzpunkt pro Veranstaltung
    bis zu 4 Stunden
  2. höchstens 2 Zusatzpunkte pro Tag
D

Strukturierte interaktive Fortbildung über Printmedien, Online- Medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform.

1 Punkt pro Übungseinheit

E

Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel

Innerhalb der Kategorie E werden höchstens [30] [50] Punkte für [drei] [fünf] Jahre anerkannt

F

Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge

  1. Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag
  2. Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag / Poster / Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer
G

Hospitationen

1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag

H

Curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curriculärer Fortbildungs-maßnahmen, Weiterbildungskurse, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge

1 Punkt pro Fortbildungseinheit

Lern-
erfolgs-kontrolle

1 Zusatzpunkt bei den Kategorien A und C

CME-Punkte-Richtlinien-Tabelle der jeweiligen Ärztekammer

Auf dem 107. Ärztetag in Bremen wurde im Rahmen der Musterfortbildungssatzung eine Vorschlag erarbeitet, der regelt, mit welchen Angeboten wie viele Punkte gesammelt werden können.
Folgende Arten von Fortbildungsmaßnahmen sind für den Erwerb von CME-Punkten vorgesehen: Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der "Fortbildungspunkt". Dieser entspricht in der Regel einer akademischen Stunde (45 Minuten).

Ärztekammer
zu erwerbende
Punkte / Zeitraum
Begrenzung für
Kategorie D
Baden-Württemberg 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Bayern 150 Punkte in 3 Jahren Keine
Berlin 150 Punkte in 3 Jahren
oder
250 Punkte in 5 Jahren
90 Punkte

150 Punkte
Brandenburg 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Bremen 150 Punkte in 3 Jahren
oder
250 Punkte in 5 Jahren
Keine
Hamburg 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Hessen 150 Punkte in 3 Jahren Keine
Mecklenburg-Vorpommern 150 Punkte in 3 Jahren Keine
Niedersachsen 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Nordrhein 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Rheinland-Pfalz 150 Punkte in 3 Jahren
oder
250 Punkte in 5 Jahren
Keine
Saarland 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Sachsen-Anhalt 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Sachsen 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Schleswig-Holstein 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Thüringen 150 Punkte in 3 Jahren
oder
250 Punkte in 5 Jahren
Keine
Westfalen-Lippe 250 Punkte in 5 Jahren Keine

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