CME-Grundlagen
- Was ist CME?
- Fortbildungspflicht
- Ärztekammersystem
- Einheitliche Bewertungskriterien für den Erwerb des Fortbildungszertifikats
- CME-Punkte-Richtlinien-Tabelle der einzelnen Ärztekammern
Was ist CME?
Continuing Medical Education (CME) steht inzwischen als Siegel für
hochwertige zertifizierte Fortbildungsinhalte. Durch die Teilnahme an
CME-Fortbildungen kann man Fortbildungspunkte erwerben, die zur Erlangung
des Fortbildungszertifikats der Ärztekammern benötigt werden.
Das Ärztekammersystem mit seinem
Fortbildungszertifikat ist eine Möglichkeit der vom Gesetzgeber eingeführten Fortbildungspflicht im
5-jährigen
Turnus nachzukommen und Fortbildungsbemühungen nachzuweisen. Dabei
wird zwischen Fortbildungsveranstaltungen und interaktiven Fortbildungsangeboten
(Zeitschriften, CD-ROM und Internet) unterschieden.
Fortbildungspflicht
Seit 1.1.2004 besteht in Deutschland eine Fortbildungspflicht für Fachärzte. Im SGB V ist festgelegt, dass sich sowohl niedergelassene
(§ 95d) als auch in Kliniken angestellte Ärzte (§ 137)
im 5-jährigen Turnus fortbilden müssen. Der Gesetzgeber hat
festgelegt, dass der Fortbildungsnachweis über das Ärztekammersystem
erbracht werden kann.
Der niedergelassene Arzt muss diesen Nachweis erstmals bis zum 30.06.2009
bei seiner Kassenärztlichen Vereinigung vorlegen. Tut er dies nicht
oder nur unzureichend, werden ihm bis zum entsprechenden Fortbildungsnachweis
die Bezüge der KV gekürzt. Bis einschließlich zum 4. Quartal
nach Ablauf der Frist wird die Vergütung um 10%, vom 5. bis 8 Quartal
um 25% gekürzt. Ab dem 9. Quartal erhält er keine Vergütung
aus dem Topf der KV mehr.
Für die Fortbildung der in Kliniken tätigen Fachärzte müssen
die Klinikträger im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung
Sorge tragen.
Ärztekammersystem
Um die Fortbildungsbestrebungen der Fachärzte greifbarer zu machen, haben die Ärztekammern das Fortbildungszertifikat eingeführt. Es sieht vor, dass innerhalb von 3 bzw. 5 Jahren 150 bzw. 250 CME-Punkte gesammelt werden, wobei 30 bzw. 50 Punkte ohne Nachweis für Selbststudium anerkannt werden. Das bedeutet, dass, 120 bzw. 200 Punkte aktiv gesammelt werden müssen. Für die Erlangung der Punkte gibt es verschiedene Quellen. Die jeweilige Bepunktung der Angebote richtet sich nach der Muster-Fortbildungsordnung, die auf dem 107. Ärztetag in Bremen beschlossen wurde. Sie kann in einzelnen Punkten von Ärztekammer zu Ärztekammer differieren.
Einheitliche Bewertungskriterien für den Erwerb des Fortbildungszertifikats
Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der "Fortbildungspunkt". Dieser entspricht in der Regel einer akademischen Stunde (45 Minuten).
Kategorie |
Erläuterung |
| A | Vortrag und Diskussion1 Punkt pro Fortbildungseinheit, maximal 8 Punkte pro Tag |
| B | Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland,wenn kein Einzelnachweis entsprechend Kategorie A bzw. C erfolgt, 3 Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag |
| C | Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen)
|
| D | Strukturierte interaktive Fortbildung über Printmedien, Online- Medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform. 1 Punkt pro Übungseinheit |
| E | Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel Innerhalb der Kategorie E werden höchstens [30] [50] Punkte für [drei] [fünf] Jahre anerkannt |
| F | Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
|
| G | Hospitationen 1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag |
| H | Curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curriculärer Fortbildungs-maßnahmen, Weiterbildungskurse, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge 1 Punkt pro Fortbildungseinheit |
| Lern- erfolgs-kontrolle |
1 Zusatzpunkt bei den Kategorien A und C |
CME-Punkte-Richtlinien-Tabelle der jeweiligen Ärztekammer
Auf dem 107. Ärztetag in Bremen wurde im Rahmen der Musterfortbildungssatzung
eine Vorschlag erarbeitet, der regelt, mit welchen Angeboten wie viele Punkte
gesammelt werden können.
Folgende Arten von Fortbildungsmaßnahmen sind für den Erwerb
von CME-Punkten vorgesehen: Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten
ist der "Fortbildungspunkt". Dieser entspricht in der Regel einer
akademischen Stunde (45 Minuten).
Ärztekammer
|
zu erwerbende
Punkte / Zeitraum |
Begrenzung
für Kategorie D |
| Baden-Württemberg | 250 Punkte in 5 Jahren | Keine |
| Bayern | 150 Punkte in 3 Jahren | Keine |
| Berlin | 150 Punkte in 3 Jahren oder 250 Punkte in 5 Jahren |
90 Punkte 150 Punkte |
| Brandenburg | 250 Punkte in 5 Jahren | Keine |
| Bremen | 150 Punkte in 3 Jahren oder 250 Punkte in 5 Jahren |
Keine |
| Hamburg | 250 Punkte in 5 Jahren | Keine |
| Hessen | 150 Punkte in 3 Jahren | Keine |
| Mecklenburg-Vorpommern | 150 Punkte in 3 Jahren | Keine |
| Niedersachsen | 250 Punkte in 5 Jahren | Keine |
| Nordrhein | 250 Punkte in 5 Jahren | Keine |
| Rheinland-Pfalz | 150 Punkte in 3 Jahren oder 250 Punkte in 5 Jahren |
Keine |
| Saarland | 250 Punkte in 5 Jahren | Keine |
| Sachsen-Anhalt | 250 Punkte in 5 Jahren | Keine |
| Sachsen | 250 Punkte in 5 Jahren | Keine |
| Schleswig-Holstein | 250 Punkte in 5 Jahren | Keine |
| Thüringen | 150 Punkte in 3 Jahren oder 250 Punkte in 5 Jahren |
Keine |
| Westfalen-Lippe | 250 Punkte in 5 Jahren | Keine |


